Vollmacht, Patientenverfügung, Pflege und Testament

Freitag, 22. November 2013 um 13:32 Uhr

Die Vollmacht erhält die Handlungsfähigkeit

Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können? Einfach auf Zuruf geht dies rechtlich nicht, sondern es bedarf einer schriftlichen Vollmacht. Ein einfaches Beispiel dazu: Herr Müller hat einen Autounfall. Totalschaden. Herr Müller ist erfreulicherweise auf dem Weg der Besserung,  kann aber nichts unterschreiben. Seine Frau  will das Auto bei der Behörde abmelden. Die nette Dame fragt nach einer Vollmacht, da das Auto auf Herrn Müller zugelassen ist. Leider ist dies nicht möglich – es fehlt die Vollmacht.

Eine Vollmacht gilt ab Übergabe des Dokuments und ist  nur für Personen Ihres vollsten Vertrauens gedacht, damit diese für Sie handeln können. Die höchste Akzeptanz erreichen Sie durch eine notarielle Bestätigung.

Die Betreuungsverfügung ist ein weiterer Baustein den Sie hier regeln können. Ist jemand nicht handlungsfähig und sind schwerwiegende Entscheidungen zu treffen, so setzt das Gericht einen Betreuer ein. Ist dies nicht geregelt, so kann das auch ein Berufsbetreuer sein. Wollen Sie persönlich bestimmen, wer Sie im Notfall betreut, dann sollten Sie dies regeln!

Die Patientenverfügung entlastet Ihre Verwandten

Eine schwere Krankheit ist sowohl emotional als auch finanziell eine schwere Last für Partner und Kinder. Oftmals müssen dann noch wichtige Entscheidungen zur Behandlung getroffen werden,  die nach einer schlimmen Diagnose die Familie unter Umständen überfordert. Mit einer Patientenverfügung helfen Sie allen Beteiligten und entscheiden selbst.

Details klären Sie sinnvollerweise mit dem Arzt Ihres Vertrauens oder beim Humanistischen Verband.

Finanzielle Sicherheit in der Pflege

Hand aufs Herz. Wieviel Sterne hatte Ihr letztes Urlaubshotel? Haben Sie sich schon mal Gedanken gemacht, wie Sie untergebracht sein wollen, wenn es Ihnen mal nicht so gut geht?

Was kostet Pflege? Für einen guten Pflegeplatz in der Pflegestufe II zahlen Sie im Schnitt circa 3.000 €. Davon übernimmt die Pflegeversicherung rund 1.300 € . Woher kommt der Rest? Zuerst wird das eigene Vermögen und das Ihres Partner verbraucht. Reicht dies nicht, so haften die Kinder mit dem sogenannten „Elternunterhalt“.

„Den Letzten beißen die Hunde.“ Dies sind meist die Frauen. Sie sind oft jünger und haben eine längere Lebenserwartung. Daher kommen sie meist nach ihrem Partner in Pflege. Doch was, wenn das Geld aufgebraucht ist?

Das Testament regelt meinen Willen

„Das erbt doch automatisch alles meine Frau.“ Ein weit verbreiteter aber irrtümlicher Gedanke. So erben zum Beispiel die Eltern ein Viertel des Vermögens, wenn ein Paar kinderlos ist. Selbst mit Testament steht den Eltern ein Pflichtanteil von einem Achtel zu. Es lohnt sich also rechtzeitig über das Testament und Vermögensübertragungen nachzudenken. Gerade mit vorgezogenen Schenkungen läßt sich Erbschaftssteuer einsparen.

Die steuerlichen Fragen klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater, die rechtlichen rund um das Testament am sichersten mit einem Notar.

Schritt für Schritt

Wie kommen Sie nun zu einer kompletten Lösung? Der erste Schritt könnte eine Beratung bei einem GenerationenBerater sein. Er hilft Ihnen bei allen vier Säulen und unterstützt Sie bei der Aufstellung eines konkreten Fahrplans. In einer Familienkonferenz klären Sie alles Wichtige mit den Beteiligten. Erst dann kommen die Spezialisten zum Einsatz: Notar, Steuerberater, Arzt oder der Humanistische Verband.

Ihre Vorteile wenn alles geregelt ist 

Sie haben die Freiheit heute selber zu bestimmen was passieren soll. Die Handlungsfähigkeit in der Familie bleibt immer erhalten. Eine Familienkonferenz schweißt zusammen. Im Fall der Fälle wird die Familie durch schriftliche Aufzeichnungen entlastet. Sie haben ein gutes Gefühl alles Wichtige geregelt zu haben. 

Gerne unterstützen Sie Herr Stäblein, Herr Engel und Herr Bertschi als zertifizierte GenerationenBerater (IHK).

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