Steuer einfach erklärt!

Freitag, 22. März 2019 um 12:18 Uhr

Steuer einfach erklärt

 „Am schwersten auf der Welt zu verstehen ist die Einkommensteuer.“ Albert Einstein, Nobelpreisträger 1921

 Spitzensteuersatz, Steuerklassen, Durchschnittssteuersatz, Soli…

Kurz und auch für Nobelpreisträger einfach erklärt.
Deshalb haben wir alle Beträge gerundet und reden immer über Jahreszahlen. (Stand 2019)

Grund und Splitting

Der Unterschied ob nach Grund- oder Splittingtabelle versteuert wird ist am einfachsten zu erklären.

  • Singles versteuern nach der Grundtabelle.
  • Verheiratete nach der Splittingtabelle.

 

Das bedeutet, dass das Einkommen beider zusammengerechnet wird und dann der Steuersatz nach Splittingtabelle angewandt wird. Alle Zahlen die jetzt folgen gelten für Singles (Grundtabelle). Für Verheiratete gelten die doppelten Zahlen. (Splittingtabelle)

 Spitzensteuersatz

Den Spitzensteuersatz (auch Grenzsteuersatz) merken Sie immer bei der Gehaltserhöhung. Unsere Steuer setzt sich eigentlich aus vielen kleinen Beträgen mit unterschiedlichen prozentualen Steuersätzen zusammen. Für die ersten  rund 9.100 €  zahlt keiner Steuern. Danach beginnt der Eingangssteuersatz mit 14%.

 Beispiel:

Sie verdienen 9.100 € pro Jahr und zahlen deswegen keine Steuern. Jetzt erhalten Sie eine Gehaltserhöhung von 100 €. Darauf zahlen Sie 14% Steuer, also rund 14 €.

 

Für jede weitere Gehaltserhöhung steigt auch der Spitzensteuersatz für eben diese Gehaltserhöhung kontinuierlich an. Ab einem Einkommen von rund 53.000 € wird es dann etwas einfacher. Jede Gehaltserhöhung wird dann mit 42% besteuert.

 Ab 250.000 € gibt es die „Reichensteuer“, hier wird jeder weitere Euro mit 45% versteuert. Der Spitzensteuersatz ist immer dann entscheidend, wenn Sie eine Anlage tätigen, die Ihr Einkommen mindert. (z.B. Immobilie, Riester, Rürup, betriebliche Altersvorsorge…)

Beispiel:

Sie verdienen 40.000 €. Bei einer Investition in einen Riestervertrag von 1.000 € beteiligt sich das Finanzamt mit 360 €. Bei einem Einkommen von 60.000 € ist die Steuerersparnis 420 €.

Durchschnittssteuersatz

Dieser ist relativ einfach zu bestimmen. Sie nehmen Ihren Steuerbescheid oder die Dezemberabrechnung und suchen nach dem zu versteuerten Einkommen und die Steuer die Sie in diesem Jahr gezahlt haben. Steuer geteilt durch Einkommen ergibt den Durchschnittssteuersatz.

Beispiel:

Ein Lediger hat ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 €. Er zahlt 12.450 € Steuern, hat einen Durchschnittssteuersatz von 24,9% und einen Spitzensteuersatz von 39,8%.

Verheiratete mit einem Gesamteinkommen zusammen von 100.000 € zahlen genau das Doppelte: 24.900 € und haben dann die gleichen Steuersätze wie ein Lediger mit 50.000 € Einkommen.

Steuerklasse

Eigentlich ist die Steuerklasse am Jahresende unbedeutend. Die unterschiedlichen Klassen sorgen nur dafür, dass unter dem Jahr die Steuer, die gleich vom Gehalt abgezogen wird, ungefähr mit der Steuer in Ihrem Bescheid übereinstimmt. Bei der Steuererklärung wird das gesamte Einkommen in „einen Topf geworfen“ und dann entweder nach Grund- oder Splittingtabelle berechnet. Die Steuerklassen haben dann bei der Berechnung „ausgedient“.

Ledige haben sowieso Steuerklasse eins. Verheiratete mit ähnlichem Einkommen, wählen ebenfalls  beide die Steuerklasse vier. Verdient einer der Ehepartner wesentlich mehr als der andere,  wählt man für den Besserverdienenden die Klasse drei und für den anderen Partner die Klasse fünf.

Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

Beides berechnet sich aus der Einkommensteuer.

  • Die Einkommensteuer mal 5,5% ergibt den Solidaritätszuschlag, kurz Soli.
  • Die Einkommensteuer mal 9% ergibt die Kirchensteuer.
    (Bayern und Baden Württemberg 8%)

Auch das können Sie einfach bei Ihrem Gehaltsauszug oder Steuerbescheid nachvollziehen.

Wir haben eine sehr gute Seite gefunden auf der Sie Ihre Steuer selber rechnen können. Viel Spaß dabei.

War das einfach genug? Wir freuen uns über jeden Kommentar.