Riester, Rürup und co.

Dienstag, 05. Juli 2005 um 13:09 Uhr

Aus Säulen werden Schichten 

Wie funktioniert die Altersvorsorge ab 2005? 

Die Politik muss das Problem der Umkehrung der Alterspyramide lösen. Wir werden durch den medizinischen Fortschritt immer älter. Ein heute 35-Jähriger hat schon jetzt eine durchschnittliche Lebenserwartung von 90 Jahren. Diese Entwicklung bringt zwei Probleme: Die gesetzliche Rentenversicherung muss länger Renten bezahlen. Die Erwerbstätigen, welche Steuern zahlen, werden weniger. Lösen will die Politik dies mit dem „Alterseinkünftegesetz“. Welche Auswirkungen hat dies für Sie? 

Mehr Steuereinnahmen 

Das Zauberwort heißt hier: „Nachgelagerte Besteuerung“. Ab sofort werden Renten beim Bezug stärker, später voll besteuert. Entscheidend für die Höhe der Versteuerung ist hier der Eintritt in die Rente. Ein Rentner, welcher letztes Jahr zum ersten Mal Rente bezog, versteuerte davon nur rund 27%. „Rentenneulinge“ versteuern ab 2005 50% ihrer Rente. Wer 2040 in Rente geht, versteuert dann seine Rente zu 100%. Durch diese Regelung ergibt sich ein doppelter Effekt. Es steigt die Steuer auf die Rente und zusätzlich das zu versteuernde Einkommen, welches dann den Steuersatz für die anderen Einnahmen anhebt.  

Der versprochene Ausgleich. 

Der Staat hat das alte 3-Säulenmodell abgeschafft und durch das „neue“ 3-Schichtenmodell ersetzt. Basisvorsorge, kapitalgedeckte Zusatzvorsorge und Kapitalanlageprodukte. Was ist neu und wie funktioniert es? 

Schicht 1: Basisvorsorge 

Hierzu gehört die gesetzliche Rentenversicherung und private lebenslange Leibrenten, welche ähnlich gestrickt sind, wie die gesetzliche Rentenversicherung. Diese werden auch „Rürup-Rente“ genannt. Folgende Einschränkungen gelten für diese privaten Versicherungen:

-Monatliche Rente frühestens mit 60 Jahren

-nicht beleihbar und nicht kapitalisierbar

-nicht vererbbar

-als Todesfallschutz ist eine Rente an den Ehepartner oder an die versorgungsberechtigten Kinder möglich.

Für diese Produkte – inklusive gesetzliche Rentenversicherung – können Sie maximal 20000 Euro pro Jahr bei Ihrer Steuererklärung ansetzen. Davon in 2005 allerdings nur 60 %, bis 2025 steigt dies auf 100%. Die monatlichen Auszahlungen sind dann, wie schon oben beschrieben, heute mit 50% und ab 2040 zu 100% zu versteuern.  

Schicht 2: Betriebliche Altersvorsorge und Riester

 Hier hat sich am wenigsten geändert. Nur die Direktversicherung wurde den anderen Anlagen angepasst und hat die pauschale Versteuerung für neue Verträge verloren. Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Pensionszusage und Unterstützungskasse haben alle die gleiche Funktionsweise. Die Beiträge sind heute steuerfrei, werden also direkt vom Brutto gespart. Die Auszahlungen im Rentenalter sind 100% zu versteuern. Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds ist allerdings der steuerfreie Sparbeitrag in 2005 auf rund 360 Euro monatlich begrenzt. Im Gegensatz zu der Schicht 1 dürfen Sie hier Ihr Guthaben auf einmal oder in beliebigen Teilbeträgen nutzen.

Zum Thema Riester lesen Sie diesen Blog

Schicht 3: Kapitalanlageprodukte 

Hier sind die klassischen Renten- und Lebensversicherungen untergebracht. Diese Beiträge zahlen Sie aus dem Netto. Hier gibt es für neue Verträge keine Förderung mehr. Die Auszahlung ist dafür aber teilweise steuerfrei. Für die Steuerbegünstigung müssen die Verträge mindestens 12 Jahre laufen, außerdem dürfen die Auszahlungen frühestens mit dem 60. Lebensjahr beginnen. Bei einer Kapitalauszahlung versteuern Sie nur die Hälfte der Erträge. Wählen Sie eine Rentenauszahlung, so versteuern Sie nur den Ertragsanteil. Dieser liegt bei einem 65-jährigen bei 18%. Erfüllen Sie die zwei Voraussetzungen ( 12 / 60 ) nicht, so sind die Erträge ( Auszahlung minus Einzahlung ) voll zu versteuern. Bei diesen Produkten haben Sie die höchste Flexibilität. Beleihbar, vererbbar, Kapital, Rente… 

Gemeinsame Vorteile 

Alle drei Schichten haben gemeinsame Vorteile. Durch die Besteuerung erst am Ende der Ansparphase, können Sie den Zinseszinseffekt voll nutzen. Das bedeutet: In der Ansparphase werden keine Steuern erhoben und so können die Zinsen ohne Steuerabzug neue Zinsen erwirtschaften. Auch die starren monatlichen Sparbeiträge sind nicht mehr nötig. Einmaleinzahlungen, sowie Zuzahlungen sind vom Gesetzgeber jetzt erlaubt. 

Die Lücke wird größer 

Eine eindeutige Tendenz ist zu erkennen: Die Rente muss länger reichen, die gesetzliche Rentenversicherung hat die dritte Nullrunde hinter sich und der Staat will von den Einnahmen im Alter mehr Steuer kassieren. Sollten Sie auch noch gesetzlich krankenversichert sein, dann fallen hier auch noch auf alle Einnahmen Beiträge an. Die einzige Lösung: Selber mehr private Vorsorge betreiben. Bedenken Sie jedoch: Von dem Gedanken im Alter keine oder wenig Steuern zu bezahlen, werden wir uns verabschieden müssen. Aus diesem Grund wird es in Zukunft immer wichtiger werden steuerfreie oder steuerbegünstigte Kapitalanlagen zu besitzen.

Unser Tipp: Sichern Sie sich rechtzeitig steuergünstige und längerfristige Kapitalanlagen. Wer weiß wie lange dies in dieser Form noch geht!