Abgeltungssteuer das Schreckgespenst?

Dienstag, 20. November 2007 um 13:13 Uhr

Ab 01.01.2009 bittet der Staat zur Kasse. 

Alle Einkünfte aus Kapitalvermögen sollen ab Januar 2009 einheitlich mit 25% besteuert werden. Dies gilt für Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne von Aktien und Anleihen. Natürlich kommen dazu noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Danach liegen wir bei fast 28%. Diese Steuer wird dann direkt von der Bank an das Finanzamt abgeführt. Damit ist in vielen Fällen dieses Thema erledigt.

Eine Steuererklärung hierfür ist dann nicht mehr nötig. Die Steuerschuld ist damit „abgegolten“. Klingt zuerst einmal einfach. 

Sonderfälle… 

…gibt es etliche, deswegen beschränken wir uns hier auf die zwei wichtigsten.

Alle Aktien und Anleihen, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden, unterliegen dem alten Gesetz. Das bedeutet, Kursgewinne sind nach der einjährigen Haltedauer auch in Zukunft steuerfrei. Dies ist die Gesetzeslage heute.

Sollten Sie einen Spitzensteuersatz unter 25% haben, so können Sie natürlich eine Steuererklärung machen, um in den Genuss des geringeren Steuersatzes zu kommen. Für einen Spitzensteuersatz unter 25% benötigen Sie als lediger ein Einkommen unter 15.000 € pro Jahr (Verheiratete unter 30.000 €). 

Hier gewinnen Sie 

Eindeutige Gewinner sind alle, die Zinseinkünfte haben. Diese wurden früher mit dem Spitzensteuersatz versteuert und erhöhten zusätzlich die Progression. Als lediger Steuerbürger mit einem Einkommen über 55.000 € zahlen Sie bis Ende 2008 hierauf ca. 47 % Steuer, ab 2009 eben nur noch rund 28%. 

Hier verlieren Sie 

Aktien und Aktienfonds, die nach dem 1.1.2009 gekauft werden, sind die klaren Verlierer. Waren realisierte Wertgewinne nach einem Jahr steuerfrei, so sind diese in Zukunft abgeltungssteuerpflichtig. Auch die Besteuerung von Dividenden hat sich geringfügig verschlechtert. Zertifikate und ähnliche Produkte unterliegen ebenfalls dieser Steuer. Hier gelten allerdings abweichende Stichtage. 

Wie wirkt sich dies praktisch aus? 

Ein kleines Zahlenbeispiel soll dies verdeutlichen.

Angenommen Sie legen 10.000 € für 30 Jahre an und haben eine Rendite von 6 % pro Jahr.

Dies würde am Ende der Laufzeit eine Ausschüttung von 57.435 € ergeben, wenn Sie keine Steuern zahlen müssten. Haben Sie ein Produkt, welches erst am Ende der Abgeltungssteuer unterliegt, dann würden Sie noch 45.576 € erhalten. Noch schlechter wäre es wenn Sie jedes Jahr Abgeltungssteuer bezahlen müssten, dann würden Sie fast 20.000 € durch das Finanzamt verlieren.

Der Auszahlungsbetrag wäre dann nur noch 37.453 €. 

Gegensteuern, aber wie?

 Vor jeder steuerlichen Betrachtung steht immer die Frage:

„Was will ich mit einer Anlage erreichen und passt diese zu meiner persönlichen Strategie?“

Trotzdem betrachten wir jetzt die rein steuerliche Seite. Immobilien und Schiffsfonds unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Sie sind in vielen Fällen annähernd steuerfrei.

Renten- und Lebensversicherungen liegen vom Steuersatz immer unterhalb der Abgeltungssteuer (abhängig vom persönlichen Steuersatz). Zusätzlich fällt die Steuer erst bei der Auszahlung an, dies ist ein erheblicher Vorteil.

Dachfonds können intern die Fonds umschichten und Kursgewinne realisieren ohne Abgeltungssteuer zu zahlen. Dann fällt natürlich erst am Ende die Abgeltungssteuer an.

Der schlechteste Fall ist, wenn Sie in Zukunft Aktien oder Fonds häufig tauschen und dabei Kursgewinne realisieren. In diesen Fällen freut sich jedes Mal der Finanzminister und Ihre Rendite wird damit geschmälert. 

Fazit:   Es ist Zeit zu handeln! Überdenken Sie Ihre Strategie! Stellen Sie die richtigen Weichen!